Die Mär von der staatlichen Wettbewerbsverzerrung

  • Keine grundsätzliche Befreiung von der EEG-Umlage bei Großbäckereien

  • Lediglich 0,03 Prozent der Unternehmen im Backgewerbe sind befreit 

Düsseldorf, den 30.08.2016. „Falsche Behauptungen werden auch durch Wiederholung nicht richtig – und dazu gehört ganz sicherlich die Behauptung, Großbäckereien wären von der EEG-Umlage befreit.“ Für Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Großbäcker, hat diese Behauptung mit der Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun.

„Es ist wie bei so vielem: Ein simpler Blick auf die Fakten reicht aus, um die Behauptung als heiße Luft zu entlarven.“ (Juncker) 2015 seien rund 12.500 Unternehmen im Backgewerbe registriert worden. 2016 waren davon insgesamt vier Unternehmen, überwiegend Hersteller von TK-Ware, von der EEG-Umlage befreit. „Das entspricht einem Anteil von rund 0,03 Prozent aller Unternehmen!“ (Juncker). Wo hier eine staatliche Wettbewerbsverzerrung vorliege, habe bisher niemand nachgewiesen. Auch beim Umsatzanteil lasse sich eine Wettbewerbsverzerrung nur schwer nachweisen.

Der Gesamtumsatz der Backbranche lag 2014 bei rund 20 Milliarden €. „Der Anteil der vier befreiten Unternehmen am Gesamtumsatz der Branche liegt im unteren einstelligen Prozentbereich.“ (Juncker). Klagen über angebliche Nachteile sollten sich, so Juncker, auf Tatsachen gründen, und nicht auf nachweislich falsche Behauptungen. Vergessen werde im Übrigen gerne, dass auch Handwerksbäcker vielfach TK-Ware beziehen, um ihr Produktportfolio attraktiv zu gestalten.

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Rückfragen an:

Tobias Schuhmacher
Verband Deutscher Großbäckereien e.V.
Vogelsanger Weg 111
40470 Düsseldorf
Tel.: 0211 653086
Mail: schuhmacher@grossbaecker.de